Honiganlieferung
Regeln zur Anlieferung
- Der Honig muss ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erzeugtworden sein.
- Schaumreste vom Honig müssen abgeschöpft
- Der Wassergehalt ist ein Kriterium für den Reifegrad des Honigs. Wassergehalt kleiner 18% .
- Sämtliche honigeigene Bestandteile sind enthalten, d. h. dem Honig wurde nichts hinzugefügt und nichts entzogen. Vor allem die wertvollen Pollen wurden nicht herausgefiltert und bleiben erhalten.
- Geruch, Geschmack und Farbe des Honigs müssen honigtypisch sein.
- Im Honig sind keine Partikel (Bienen, Wachs, …) vorhanden.
- Honigeimer sind neue oder gebrauchte, einwandfrei gereinigte, lebens- mitteltaugliche Behälter. Diese müssen geruchlos, luftdicht verschließbar, unbeschädigt und neutral sein. ( keine Quark-, Milch-, Sahneeimer… ! )
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