Honiganlieferung

 Regeln zur Anlieferung

  1. Der Honig muss ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erzeugtworden sein.
  1. Schaumreste vom Honig müssen abgeschöpft
  1. Der Wassergehalt ist ein Kriterium für den Reifegrad des Honigs. Wassergehalt kleiner 18% .
  1. Sämtliche honigeigene Bestandteile sind enthalten, d. h. dem Honig wurde nichts hinzugefügt und nichts entzogen. Vor allem die wertvollen Pollen wurden nicht herausgefiltert und bleiben erhalten.
  1. Geruch, Geschmack und Farbe des Honigs müssen honigtypisch sein.
  1. Im Honig sind keine Partikel (Bienen, Wachs, …) vorhanden.
  1. Honigeimer sind neue oder gebrauchte, einwandfrei gereinigte, lebens- mitteltaugliche Behälter. Diese müssen geruchlos, luftdicht verschließbar, unbeschädigt und neutral sein. ( keine Quark-, Milch-, Sahneeimer… ! )

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